Schenkungsteuerrechner
Eine größere Geldsumme, ein Haus oder ein Wertpapierdepot: Wer Vermögen verschenkt, kann damit Schenkungsteuer auslösen. Entscheidend ist nicht allein der Wert des Geschenks. Auch das Verwandtschaftsverhältnis und frühere Zuwendungen derselben Person spielen eine Rolle. Der Schenkungssteuer-Rechner hilft dir, die voraussichtliche Belastung nach deutschem Steuerrecht einzuschätzen.
So funktioniert die Berechnung
Für die Berechnung sind der steuerlich maßgebliche Wert der Schenkung, das Verhältnis zwischen schenkender und beschenkter Person sowie gegebenenfalls frühere Schenkungen erforderlich. Vom berücksichtigten Erwerb wird der persönliche Freibetrag abgezogen. Auf den verbleibenden steuerpflichtigen Betrag wird der passende Steuersatz angewendet.
Vereinfacht gerechnet:
Steuerlich maßgeblicher Erwerb − verfügbarer Freibetrag = steuerpflichtiger Erwerb
Steuerpflichtiger Erwerb × Steuersatz = Schenkungsteuer
Bei Immobilien entspricht der steuerliche Wert nicht zwingend dem geschätzten Verkaufspreis. Übernommene Schulden, ein vorbehaltener Nießbrauch oder besondere Steuerbefreiungen können die Berechnung ebenfalls verändern.
Welche Freibeträge gelten?
Die persönlichen Freibeträge richten sich nach der Beziehung zur schenkenden Person. Für häufige Fälle gelten folgende Beträge:
Für Enkel kann ein Freibetrag von 400.000 Euro gelten, wenn das Kind der schenkenden Person, über das die Verwandtschaft besteht, bereits verstorben ist.
Beispiel: Eine Mutter schenkt ihrer Tochter 450.000 Euro
Die Tochter hat von ihrer Mutter innerhalb der vorherigen zehn Jahre keine weiteren Schenkungen erhalten. Besondere Befreiungen oder abzugsfähige Belastungen liegen nicht vor.
- Geldgeschenk: 450.000 Euro
- Persönlicher Freibetrag: 400.000 Euro
- Steuerpflichtiger Erwerb: 50.000 Euro
- Steuersatz in Steuerklasse I: 7 Prozent bei einem steuerpflichtigen Erwerb bis 75.000 Euro
Die Schenkungsteuer beträgt damit 50.000 × 0,07 = 3.500 Euro. Das Beispiel setzt voraus, dass die Tochter die Steuer selbst trägt. Übernimmt die Mutter auch diese Zahlung, kann dadurch die steuerpflichtige Zuwendung steigen.
Warum frühere Schenkungen wichtig sind
Mehrere Erwerbe von derselben Person innerhalb von zehn Jahren werden steuerlich zusammengerechnet. Der Freibetrag steht deshalb nicht für jede einzelne Überweisung neu zur Verfügung. Schenkungen von Mutter und Vater werden dagegen getrennt betrachtet.
Die Steuersätze hängen von Steuerklasse und Erwerbshöhe ab und reichen von 7 bis 50 Prozent. Der jeweilige Satz gilt grundsätzlich für den gesamten steuerpflichtigen Erwerb; an Tarifgrenzen kann ein gesetzlicher Härteausgleich greifen.
Datenschutz und steuerliche Einordnung
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Das Ergebnis ist eine Orientierung, kein Steuerbescheid. Schenkungen müssen grundsätzlich innerhalb von drei Monaten beim zuständigen Finanzamt angezeigt werden; gesetzliche Ausnahmen sind möglich. Bei Immobilien, Unternehmensvermögen oder grenzüberschreitenden Schenkungen ist eine individuelle steuerliche Prüfung sinnvoll.