Witwenrentenrechner
Nach dem Tod eines Ehepartners verändert sich neben dem persönlichen Leben oft auch die finanzielle Grundlage. Die Witwenrente soll einen Teil des weggefallenen Einkommens ersetzen. Mit unserem Witwenrente-Rechner lässt sich eine erste Größenordnung ermitteln. Die gleichen Grundsätze gelten für die Witwerrente.
Das Ergebnis dient der Orientierung. Ob ein Anspruch besteht und wie hoch die tatsächliche Zahlung ausfällt, stellt die gesetzliche Rentenversicherung fest.
So funktioniert die Berechnung
Ausgangspunkt ist grundsätzlich die Rente, die der verstorbene Partner bezogen hat oder auf die er Anspruch gehabt hätte. Davon wird ein bestimmter Anteil als Hinterbliebenenrente angesetzt. Eigene Einkünfte können den Betrag anschließend verringern.
Trage die abgefragten Angaben in den Rechner ein. Achte besonders darauf, Monatsbeträge und Bruttowerte nicht mit Jahresbeträgen oder Nettowerten zu verwechseln. Welche Rentenart und welche Rechtslage gelten, beeinflusst das Ergebnis erheblich.
| Rentenart | Grundsätzliche Höhe | Wichtige Einordnung |
|---|---|---|
| Kleine Witwenrente | 25 Prozent | Nach neuem Recht grundsätzlich auf 24 Kalendermonate begrenzt. |
| Große Witwenrente nach neuem Recht | 55 Prozent | Unter anderem bei Erreichen der maßgeblichen Altersgrenze, bei Erwerbsminderung oder bei Erziehung eines anspruchsberechtigten Kindes. |
| Große Witwenrente nach altem Recht | 60 Prozent | Gilt nur, wenn die gesetzlichen Übergangsregelungen erfüllt sind. |
Die Prozentsätze allein bestimmen noch nicht den Auszahlungsbetrag. Beispielsweise können Abschläge und nach neuem Recht ein Zuschlag für Kindererziehung hinzukommen.
Rechenbeispiel: 1.600 Euro als Ausgangsbetrag
Angenommen, die maßgebliche monatliche Rente beträgt 1.600 Euro. Es besteht Anspruch auf die große Witwenrente nach neuem Recht. Ohne weitere Zu- oder Abschläge ergibt sich:
1.600 Euro × 55 Prozent = 880 Euro monatlich
Das ist ein vereinfachter Bruttobetrag vor einer möglichen Einkommensanrechnung und weiteren Abzügen.
Warum eigenes Einkommen eine Rolle spielt
Übersteigt das anrechenbare eigene Einkommen den geltenden Freibetrag, werden grundsätzlich 40 Prozent des übersteigenden Betrags auf die Hinterbliebenenrente angerechnet. Das anrechenbare Einkommen entspricht dabei nicht zwingend dem ausgezahlten Nettogehalt.
Läge es beispielsweise 300 Euro über dem maßgeblichen Freibetrag, ergäbe sich eine Kürzung um 120 Euro. Aus den beispielhaften 880 Euro würden dann 760 Euro vor weiteren Abzügen. Freibeträge ändern sich regelmäßig; deshalb wird hier bewusst kein fester Freibetrag angesetzt.
Sonderregel für die erste Zeit: Im sogenannten Sterbevierteljahr gelten andere Berechnungsregeln. In den drei Kalendermonaten nach dem Sterbemonat wird eigenes Einkommen grundsätzlich nicht angerechnet; maßgeblich ist in dieser Zeit grundsätzlich die volle Versichertenrente.
Berechnen ohne Datenspeicherung
Die Verarbeitung deiner Eingaben erfolgt lokal. Es werden keine Daten gespeichert oder an Werbepartner übermittelt. Der Rechner enthält keine Werbung. Für einen verbindlichen Bescheid bleiben die persönlichen Versicherungsdaten und die Prüfung durch die Rentenversicherung entscheidend.